Schenken – Lebzeitige Zuwendung

Schenken kann Freude machen und auch aus anderen Gründen sinnvoll sein. Wer eine Schenkung nur verspricht, ohne sie sogleich zu vollziehen, muss darüber eine notarielle Urkunde erstellen lassen. Sobald Grundstücke verschenkt werden sollen, muss dies immer notariell beurkundet werden. Abhängig von den Motiven ergeben sich vielfältige vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. So können beispielsweise die Übernahme von Grundstückslasten, Abstandszahlungen an den Übergeber, die Einräumung von Wohnrechten, Pflegeverpflichtungen, eines Nießbrauchs und Rückgabegründe vorgesehen werden. Die Notarin wird einen den individuellen Bedürfnissen entsprechenden Vertrag erarbeiten und die Auswirkungen im Einzelnen erörtern.