Elternschaft, Adoption

Im Eltern-Kind-Verhältnis hat die Notarin zahlreiche Aufgaben. Durch notarielle Sorgeerklärungen kann erreicht werden, dass unverheirateten Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Auch Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen hierzu können vor der Notarin abgegeben werden. Die Notarin nimmt Anträge von Adoptionswilligen und Einwilligungserklärungen hierzu auf, damit das Familiengericht die Adoption aussprechen kann. Das Adoptivkind kann dadurch die Stellung eines ehelichen Kindes und damit alle Rechte und Pflichten gegenüber seinen Adoptiveltern erlangen. Aufgabe der Notarin ist es auch, die Beteiligten über die weitreichenden rechtlichen Folgen ihrer Erklärungen zu belehren.