Vorsorge und Betreuung, Patientenverfügung, Generalvollmacht

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Bei Geschäftsunfähigkeit wird für die betroffene Person dann in der Regel ein Betreuer bestellt, der in dem vom Gericht bestimmten Umfang für die betreute Person handeln kann. Der Betreuer ist nicht selten ein Fremder. Rechtzeitige Vorsorge macht aber eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht, einer Generalvollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend vorbeugen. Damit auch Grundstücksangelegenheiten mit der Vollmacht erledigt werden können, ist die notarielle Form erforderlich. Weitere Vorteile einer notariellen Vorsorgevollmacht sind deren Beweiskraft, die höhere Akzeptanz im Rechtsverkehr und die individuelle rechtliche Beratung durch die Notarin, die in den ohnehin anfallenden Notargebühren enthalten ist. Eine notarielle Vorsorgeurkunde einschließlich Entwurf, einer oder mehrerer Besprechungen, Beurkundung und Ausfertigungen der amtlichen Urkunde kostet durchschnittlich zwischen 80 und 200 EUR, je nach Vermögensverhältnissen des Vollmachtgebers. Die Vorsorgedokumente können beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die Betreuungsgerichte haben Zugriff auf das Register und können so im Ernstfall schnell die bevollmächtigten Personen ausfindig machen.